Vierter Sieg in Folge für Kleinglattbach

3:1-Erfolg in Sersheim lässt Arnold-Elf auf siebten Platz klettern.

Zwei komplett unterschiedliche Halbzeiten erlebten die Zuschauer beim Duell des VfR Sersheim gegen den TSV Kleinglattbach. Einen „typischen Sonntagskick“ hat Sersheims Trainer Eric Schmidtke gesehen: „Die Kleinglattbacher haben die Räume gut zugemacht, so dass sich das Spiel vor allem im Mittelfeld abgespielt hat.“ Doch im zweiten Durchgang nahm die Partie an Fahrt auf und bot gleich vier Treffer. Marc Hahn traf in der 63. Minute für die Gäste zum 1:0. Auf der rechten Seite hatte ein langer Ball Philipp Gutjahr erreicht. Dieser leitete ihn an Hahn weiter, der clever an VfR-Keeper Denis Rommel vorbeilegte. Auch den zweiten Treffer des Nachmittags besorgte der TSV-Stürmer. Ein Freistoß von Thomas Haupt erreichte dabei den Sechzehner (72.). Rommel verschätzte sich, und so musste Hahn das Spielgerät nur noch über die Linie schieben. Doch nur sechs Minuten später war es Lorenz Lindner, der für die Sersheimer verkürzte. Zuvor hatte Schmidtke auf Dreierkette umgestellt. Und so wachte sein Team auf, schlug einen Standard aus dem Halbfeld und ein abgefälschter Ball landete im Fünfmeterraum bei Lindner. „Da wurde es nochmal eng“, erklärt Kleinglattbachs Übungsleiter Klaus Arnold. „Auf dem Platz bei dem Wetter waren die Sersheimer mit langen Bällen gefährlich. Wir haben dann aber zur richtigen Zeit das dritte Tor gemacht.“ Nämlich eine Minute vor Schluss durch Justin Trostel. Der Vorbereiter war Jan Lukas Krumme gewesen. „Nach der 60. Minute war der Sieg verdient. Wir hatten die klareren Torchancen“, bilanziert Arnold. Und sein Sersheimer Kollege ergänzt: „Unser schlechtes Torverhältnis kommt nicht von ungefähr. Wir spielen unsere Angriffe schön raus, haben dann aber keinen Stürmer, der eiskalt verwandeln kann.

Der TSV spielte mit: Tobias Linder – Geiger, Thomas Haupt, Philipp Gutjahr, Hahn (75. Jan Kumme) – Justin Trostel, Mühleisen (82. Knopp), Simon Haupt (57. Daniel Linder), Leitner – Pfirrmann, Blessing

Quelle: VKZ v. 08.11.2021